Verordnung einer Krankenbeförderung ausfüllen

zwei einfache Schritte zum Krankenfahrdienst

Wie Sie am besten einen Krankenfahrdienst bestellen und dabei noch die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gwährleistet ist, erfahren Sie auf dieser Seite.

So funktioniert’s mit dem Medica Krankenfahrdienst

Wenn Sie den Krankenfahrdienst von Medica in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für eine Krankenbeförderung (Transportschein) von Ihrem behandelnden Arzt.

Wichtig: Diese Verordnung muss vor der Fahrt von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Sobald der Transportschein von Ihrer Krankenkasse abgestempelt wurde, können Sie Medica Krankenfahrdienst als Ihren Beförderungsdienstleister angeben.

Wir arbeiten mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen.

Bitte beachten Sie die gesetzliche Zuzahlungspflicht: Diese beträgt 10% des Fahrpreises – mindestens 5€, höchstens jedoch 10€ pro Fahrt.
Wenn Sie im Besitz eines Befreiungsausweises Ihrer Krankenkasse sind, entfällt diese Zuzahlung.

Hinweis für Ärzte: Eine Ausfüllhilfe zur Verordnung einer Krankenbeförderung finden Sie ebenfalls auf unserer Website unter Krankenfahrdienst.

Mehr Infos zur Kostenübern
Die Abwicklung

Wissenswertes zur Verordnung einer Krankenbeförderung

Krankenkassen übernehmen die Kosten – mit nur zwei Kreuzen

Damit Ihre Fahrt mit dem Medica Krankenfahrdienst von der Krankenkasse übernommen wird, sind nur zwei einfache Schritte notwendig. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – rufen Sie uns kostenlos unter 0800 48 222 22 an oder nutzen Sie bequem unser Kontaktformular.

In zwei Schritten zur Kostenübernahme

- Setzen Sie das erste Kreuz bei „Taxi/Mietwagen“ - Setzen Sie das zweite Kreuz – je nach Bedarf – bei „Tragestuhl“ oder „liegend“ Damit ist der Transportschein korrekt ausgefüllt, um Ihre Krankenfahrt mit Medica Krankenfahrdienst durchführen zu lassen.

Gesetzliche Regelung

Seit dem 1. Januar 2019 entfällt gemäß dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die Genehmigungspflicht durch die Krankenkasse bei Verordnungen für Krankenfahrten (Taxi oder Mietwagen) zu oder von ambulanten Behandlungen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis
  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung
  • Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5

Noch Fragen?

Unser Team von Medica Krankenfahrdienst hilft Ihnen gerne weiter und unterstützt Sie bei der richtigen Ausstellung Ihres Transportscheins.

nicht vorab der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.

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