Krankenfahrdienst zur Arztpraxis
Einfache und flexible Abwicklung
Als medizinische Einrichtung wissen Sie, wie wichtig eine reibungslose und verlässliche Patientenbeförderung ist. Mit Medica haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der nicht nur professionell, sondern auch mit Herz und Erfahrung agiert.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Patientinnen und Patienten sicher, pünktlich und komfortabel zu Terminen zu bringen – sei es zur Dialyse, Strahlentherapie oder einer ambulanten Behandlung.

Zuverlässiger Fahrdienst für Ihre Patienten – mit Medica sicher zur Arztpraxis
Die termingerechte Ankunft von gehbehinderten oder gehunfähigen Patienten in Arztpraxen ist ein wichtiges Thema im medizinischen Alltag. Medica bietet Ihnen eine einfache, zuverlässige und flexible Lösung für genau diese Herausforderung.
Nicht jede Fahrt zum Arzt muss mit einem klassischen Krankentransport erfolgen. Unser Krankenfahrdienst – per Mietwagen mit Tragestuhl oder Liegendtransport – ist eine kostengünstige und zugleich komfortable Alternative, wenn während der Fahrt keine medizinische Betreuung notwendig ist.
Patienten, die auf einen Tragestuhl angewiesen sind oder liegend transportiert werden müssen, sind bei Medica in den besten Händen.
- Der Patient benötigt eine ärztliche Verordnung zur Beförderung.
- Diese Verordnung muss korrekt und vollständig ausgefüllt sein.
- Der Patient muss die Genehmigung der zuständigen Krankenkasse einholen.
- Fahrten werden in der Regel ab Pflegegrad 3 oder zur Anschlussheilbehandlung genehmigt.
Die Abwicklung mit Medica
Wissenswertes zum Transportschein

Wissenswertes zum Transportschein
Seit der Einführung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes im Jahr 2019 gilt für bestimmte Patienten die sogenannte Genehmigungsfiktion – das heißt: Die Verordnung einer Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen muss nicht mehr vorher bei der Krankenkasse genehmigt werden.
Wer hat Anspruch?
Folgende Patientengruppen können den Medica-Krankenfahrdienst ohne vorherige Genehmigung in Anspruch nehmen:
- Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos)
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5
- Pflegegrad 3, sofern eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt
Was muss auf dem Transportschein stehen?
Damit die Fahrt korrekt abgerechnet werden kann, ist es wichtig, dass auf der ärztlichen Verordnung Folgendes angegeben ist:
- Beförderungsmittel: „Taxi/Mietwagen“
- Falls notwendig: „Tragestuhl“ oder „liegend“ ankreuzen
Kosten für Patientinnen und Patienten
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Fahrpreises – mindestens 5 €, höchstens 10 €, aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten.
Krankenfahrdienst für Ihre Arztpraxis
Ob es um das Ausfüllen des Transportscheins geht oder um Details zur Patientenbeförderung – bei Medica erhalten Sie schnelle und kompetente Unterstützung. Rufen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich und unkompliziert, auch bei speziellen Anliegen.

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